Hassbergkreis (MCS) Das Haßfurter Tagblatt hat am 7. Juni beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes, gestellt. Die Heimatzeitung möchte damit erreichen, dass ihr der Bundesnachrichtendienst Auskunft über die sogenannte Selektorenliste des US-amerikanischen Auslandsgeheimdienstes NSA geben muss.Die Redaktion hatte Mitte Mai beim Bundesnachrichtendienst (BND) mit Verweis auf Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes Auskunft über deutsche Unternehmen und deutsche Staatsbürger auf der Selektorenliste der NSA verlangt. Absatz 1 des besagten Grundgesetzartikels garantiert die Meinungs- und Informationsfreiheit.Das HT wollte mit seiner Anfrage in Erfahrung bringen, welche Unternehmen und Bürger auf der Liste stan-den, die der US-Geheimdienst an den Bundesnachrichtendienst überreichte, welche Unternehmen und Bundesbürger der BND selbst von der Liste strich und welche er auf der Liste beließ und abhör-te.Grundsätzlich gelte, dass man sich „zu operativen Aspekten seiner Arbeit nur gegenüber der Bun-desregierung bzw. gegenüber den zuständigen, geheim tagenden Gremien des Deutschen Bundesta-ges äußert“, wehrte eine BND-Pressesprecherin die Anfrage ab.Bevollmächtigter des nun vom Haß-furter Tagblatt initiierten Verfahrens ist der Berliner Rechtsanwalt Dr. Christoph Partsch.