Das Deutsche Sportschiedsgericht hat mit Schiedsspruch vom 13. August 2020 die Schiedsklage der NADA gegen den ehemaligen Eisschnellläufer Herrn Robert Lehmann-Dolle vollumfänglich abgewiesen.
Die NADA hat ihre Schiedsklage allein auf die Aussage des in Untersuchungshaft sitzenden Dr. Schmidt gestützt, der im Rahmen des Blutdopingskandals (sog. „Operation Aderlass“) festgenommen wurde. Die negativen Blutproben des Schiedsbeklagten hielt sie dagegen nicht für aussagekräftig.
Die auf Sportrecht spezialisierte Rechtsanwältin Katharina Rogge der Kanzlei Partsch & Partner, Berlin hatte die Klageabweisung insbesondere darauf gestützt, dass die Aussage von Dr. Schmidt bzgl. der vermeintlichen Verstöße von Herrn Lehmann-Dolle – vor allem im Vergleich zu nachgewiesenen Dopingverstößen anderer Athleten - ungenau und widersprüchlich war. Die Benennung von Herrn Lehmann-Dolle diente ihrer Ansicht nach allein dazu, die Staatsanwaltschaft durch die Benennung eines deutschen Sportlers zur Entlassung aus der Untersuchungshaft zu bewegen.
Das Schiedsgericht folgte ihr und hielt den Nachweis des Dopingverstoßes für nicht erbracht.
Herr Lehmann-Dolle erklärte: „Ich bin sehr erleichtert, dass meine Unschuld nun festgestellt wurde.“
RAin Rogge erklärte: „Die unglaublichen Vorverurteilungen von Herrn Lehmann-Dolle durch die NADA, den Trägerverin des Olympiastützpunktes Berlin e.V. sowie die Presse und die Öffentlichkeit haben nun hoffentlich ein Ende.“