Autoren: Stefan Aust; Dirk Laabs
Nr. 28 (WSBE-HP) vom 15.07.2018 - Seite 4
POLITIK
WELT AM SONNTAG
V-Männer leben gefährlich. Deshalb müssen sie vor Enttarnung geschützt werden, am besten bis zu ihrem natürlichen Tod und manchmal auch darüber hinaus. Auch ihre Nachkommen könnten nämlich in Mitleidenschaft gezogen werden, wenn sich posthum herausstellen sollte, dass der Vater kein ordentlicher Neonazi war, sondern nebenbei für den Verfassungsschutz gearbeitet hat.
Das ist der keinesfalls satirische Kern der Verweigerung von Akten des Landesamtes für Verfassungsschutz zur Mordserie des NSU (Nationalsozialistischer Untergrund) an den hessischen NSU-Untersuchungsausschuss. Der Verfassungsschutz (VS) hatte intern überprüft, ob er zwischen 1992 und 2012 Hinweise auf den NSU übersehen haben könnte. Das Ergebnis: Es habe zwar keinen Bezug zum NSU gegeben, doch das Amt sei manchen Informationen über Waffen- und Sprengstoffbesitz bei Rechtsextremen nicht zügig genug nachgegangen.
Die interne Analyse selbst könne dem Untersuchungsausschuss allerdings nicht übergeben werden, weil sie für 120 Jahre geheim sei.
Als Begründung für die epochale Sperrfrist erklärte der Verfassungsschutz, es ginge um den Schutz von Informanten, die bei einer Enttarnung gefährdet seien. Die Spanne von 120 Jahren solle auch deren potenzielle Nachkommen schützen. Eine juristisch offenbar mögliche, aber extrem seltene Geheimhaltungsmaßnahme. Vermutlich nicht ohne Grund.
Gegen diese Verschlusssache klagt seit Oktober 2017 der Berliner Anwalt Christoph Partsch im Auftrag des WELT-AM-SONNTAG-Autoren Dirk Laabs, der gemeinsam mit dem Herausgeber Stefan Aust das Buch zum NSU-Komplex "Heimatschutz" und zahlreiche Artikel für die WELT AM SONNTAG verfasste.
Auch nach dem Ende des NSU-Verfahrens in München, bei dem die Hauptangeklagte Beate Zschäpe zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, gehen die Recherchen weiter. Denn aufgeklärt ist die Mordserie des NSU noch lange nicht. Dabei spielt der Fall, den die hessischen Verfassungsschützer bis zum Sankt Nimmerleinstag unter Verschluss halten wollen, eine zentrale Rolle.
Nach sieben unaufgeklärten Morden an türkischen und einem griechischen Ladenbetreiber innerhalb von damals sechs Jahren bat das Bundeskriminalamt im März 2006 die Kollegen vom Bundesnachrichtendienst und dem Hessischen Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) um Amtshilfe. Aus welchem Grund sie sich - außer aufgrund der örtlichen Nähe - ausgerechnet an die Hessischen Verfassungsschützer wandten, wurde nie geklärt. Die nachfolgenden Ereignisse deuten allerdings darauf hin, dass die Ermittler von irgendetwas Bevorstehendem Wind bekommen haben könnten.
Zwei BKA-Beamte trafen sich mit Dr. Iris Pilling, der Leiterin der Abteilung Beschaffung beim LfV und übergaben ihr ein Informationsblatt mit Einzelheiten über die rätselhafte Mordserie mit immer derselben Pistole, einer Ceska 83. Sie baten die oberste Chefin der V-Mannführer beim Hessischen Verfassungsschutz um Hilfe bei den Ermittlungen.
Pilling schickte das Schaubild mit den Fotos der Opfer und der mutmaßlichen Tatwaffe an ihre Leute und schrieb per E-Mail: "Wird über diese Dinge geredet? Sind die Ermordungen - am helllichten Tag () im Geschäft der Opfer - besprochen worden? Gibt es Dinge, die VM (V-Männer) dazu sagen könnten?!" Danach fuhr sie in Urlaub, sie werde am 18. April zurück sein.
Die Aufforderung zum Einsatz und zur Befragung der V-Leute erreichte auch den Verfassungsschutzbeamten Andreas Temme in der LfV-Außenstelle Kassel; auch wenn der das später zu bestreiten versuchte. Doch es stellte sich heraus, dass er den Auftrag, sich in Sachen Ceska umzuhören sogar schriftlich quittiert hatte. Temme führte zumindest einen V-Mann in der rechten Szene, Benjamin Gärtner, Deckname "Gemüse".
Wenige Tage nach dem Gespräch über die Mordserie zwischen den BKA-Leuten und der Verfassungsschutzbeamtin, am 4. April 2006, schlugen die Mörder wieder zu. In Dortmund wurde der gerade 40-jährige Mehmet Kubasik in seinem Kiosk mit zwei Schüssen niedergestreckt. Es war der achte Mord der Serie. Und die Mörder kamen den mit Nachforschungen in der Szene beauftragten Verfassungsschützern immer näher.
Am 6. April um 13.06 Uhr telefonierte der Verfassungsschützer Temme mit dem auf die Frau seines V-Mannes "Gemüse" zugelassenen Telefon und begab sich gegen 17.00 Uhr in ein Internetcafé in der Holländischen Straße. Dort setzte er sich in einem Nebenraum an einen Computer und begann einen Chat auf einer Erotikplattform, wie er später behauptete, rein privat.
Doch die Dienstgeschäfte holten ihn unversehens ein. Ausgerechnet jene Unbekannten, nach deren Spuren er mithilfe seines V-Mannes in der rechten Szene forschen sollte, suchten offenbar seine Nähe. Reiner Zufall, wie er und seine Vorgesetzten später immer wieder betonten.
Es waren offenbar Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, die an diesem Tag wenige Meter von dem Verfassungsschutzbeamten Temme entfernt den 21-jährigen Internetcafébetreiber Halit Yozgat mit zwei Kugeln erschossen. Der Beamte bekam davon angeblich nichts mit, zahlte für den Internetchat, indem er ein paar Münzen auf den vermutlich schon blutbefleckten Tresen legte, übersah die Leiche dahinter und verschwand vom Tatort.
Selbst als unmittelbar nach dem Mord in allen Medien darüber berichtet wurde, erklärte der Verfassungsschützer angeblich weder bei seiner Dienststelle noch bei der Polizei in Kassel, mit der er enge Kontakte unterhielt, dass er zur Tatzeit des Mordes am Tatort gewesen war. Erst Tage später kamen ihm die Ermittler über den Erotik-Chat auf die Spur. Merkwürdig: dort hatte sich Temme mit dem Codenamen "Wildman 70" und dem Decknamen Jörg Schneeberg angemeldet. Gibt man diese beiden Wörter bei Google ein, stellt sich heraus, dass Schneeberg eine Stadt im sächsischen Erzgebirge ist, mit einer stillgelegten Silbermine namens Wilder Mann, die zum Bergbaurevier Johanngeorgenstadt gehörte. Der Ort, gerade mal 20 Kilometer vom NSU-Wohnort Zwickau entfernt und etwa auf dem halben Weg nach Johanngeorgenstadt, woher einer von Zschäpes Mitangeklagten stammt, gilt als Heimstätte vieler Rechtsradikaler - auch aus dem Umfeld des NSU. Hatte V-Mannführer Temme dienstliche oder private Beziehungen zu dieser Gegend?
Der Hessische Untersuchungsausschuss sollte vor allem klären, warum Temme tatsächlich am Tatort des neunten NSU-Mordes gewesen war. Doch weder er selbst noch seine Behörde waren sehr mitteilsam - und die entsprechenden Akten wurden systematisch zurückgehalten, darunter der Abschlussbericht zur Aktenprüfung im LfV Hessen im Jahr 2012, der zwei Jahre später mit der Unterschrift von Frau Dr. Pilling an den hessischen Innenminister gesandt wurde. Dieser Bericht umfasst ca. 230 Seiten, von denen der größte Teil bis zum Jahre 2134 als geheim eingestuft wurde. Nur 30 Seiten daraus waren für den Untersuchungsausschuss freigegeben worden. Der Ausschuss - mit schwarz-grüner Mehrheit - fand sich mit der Sperrung des Berichtes für 120 Jahre ab. WELT AM SONNTAG nicht. Im Auftrag von Dirk Laabs wandte sich der Anwalt Christoph Partsch mit einem Antrag auf Herausgabe der betreffenden Akten an das Land Hessen. Dieses lehnte ab.
Bei den betreffenden Berichten und Akten handele es sich um Akten mit den Verschlussgrad "VS - nur für den Dienstgebrauch" bis hin zu "VS - Geheim". Von derartigen Verschlusssachen dürften nur Personen Kenntnis erhalten, die "aufgrund ihrer Dienstpflichten von ihr Kenntnis haben müssten".
Gegen diesen Bescheid reichte der Anwalt am 17. November 2017 Klage ein. Er schrieb: "Die Dauer der angeblich verhängten Geheimhaltung für die Berichte deute darauf hin, dass die tatsächliche Prüfung eines Geheimhaltungsbedürfnisses nicht stattgefunden habe. Anders lasse sich eine Geheimhaltungsdauer bis in das Jahr 2134 nicht erklären …" Es läge ein stark gesteigertes öffentliches Interesse vor. Mit der Person des ehemaligen Mitarbeiters des Verfassungsschutzes Andreas Temme, so machte der Anwalt die Dringlichkeit des Antrages überdeutlich, sei möglicherweise der schmale Grat zwischen klammheimlicher Unterstützung und aktiver Beteiligung überschritten worden. Er habe in dem Internetgeschäft gerade mal drei Meter entfernt gesessen, als Yozgat erschossen wurde und angeblich weder die Schüsse gehört, den Schmauch gerochen noch die Leiche unmittelbar hinter dem Tresen gesehen.
Temmes wirkliche Rolle sei für die Aufklärung der Mordserie von großer Bedeutung. Der Anwalt wies auf die Grundfrage des gesamten NSU-Komplexes hin: Wurden die insgesamt zehn Morde tatsächlich nur von zwei Personen, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos begangen? Die Verwendung ein und derselben Waffe bei allen neun Morden an ausländischen Geschäftsbetreibern könne, so schrieb der Anwalt einen speziellen Grund haben, nämlich "die Ceska-Pistole diente als Initiationswaffe und Mutprobe für den Eintritt in den NSU-Komplex". Dann müsse es "neben den drei bekannten NSU Tätern aber noch sechs andere geben". Da der Staat sich unwillig gezeigt habe, die NSU Taten zu verfolgen, bestehe ein erhebliches Eilbedürfnis an der Aufklärung, bevor diese verbliebenen NSU Mitglieder möglicherweise weitermachen könnten.
Er beantrage Einsicht in diverse, genau aufgeführte Akten, hilfsweise "unter Schwärzung aller Namen von noch lebenden Personen". Er verlangte zudem Auskunft über Zahlungen des Landesamtes für Verfassungsschutz in den Jahre 1995 - 2015 an V-Personen und andere Informanten betreffend den Komplex NSU und "Blood and Honour" pro Jahr.
Darauf entschied die fünfte Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden am 16. März 2018, den Antrag zurückzuweisen und schloss sich der Verteidigungslinie des LfV an. Durch das Bekanntwerden der Berichte nebst Anlagen bestünde die Gefahr, dass die "künftige Arbeit des Verfassungsschutzes wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht werden könnte", zudem ginge es um den Aspekt des Quellenschutzes. "Da die in Rede stehenden Berichte und deren Anlagen eine untrennbare Einheit bildeten, könne deren Bekanntgabe mit einem signifikanten Risiko zu einer unmittelbaren Gefährdung gegenwärtiger oder ehemaliger V-Personen des Landes Hessen führen." Auch die Auskunft über Zahlungen würde zu einer massiven Quellengefährdung führen, "dass bestimmte Personen unter Druck geraten und dies zu einer Enttarnung möglicher V-Personen führen" könne.
Das Gericht sehe sich gezwungen, "den verfassungsrechtlichen Anspruch auf das Niveau eines 'Minimalstandards' zu begrenzen". Damit will sich Anwalt Partsch nicht abfinden. Der Klageweg zur Akteneinsicht ist noch längst nicht beendet.
Wie in Hessen versuchen Behörden und Gerichte, die tatsächliche Aufklärung der Mordserie seit Jahren zu behindern und damit zu verhindern. Auch das Münchner Gericht arbeitete sich weitgehend erfolglos am Fall Temme ab. Aber für die Kammer war der Mord im Kasseler Internetcafé nur ein Fall unter zehn. Und dass Beate Zschäpe oder einer ihrer Mitangeklagten am Tatort waren, stand ohnehin nicht zur Debatte.
Es steht zu befürchten, dass die Bundesanwaltschaft mit der Verurteilung der von ihr Angeklagten zufrieden ist, die Aktendeckel schließt und weitere Ermittlungen ins Leere laufen lässt. Abgeschlossen oder gar aufgeklärt ist der Fall noch lange nicht. Die Recherchen gehen weiter, auch mit anwaltlicher Hilfe.
Wie in Hessen versuchen Behörden und Gerichte, die tatsächliche Aufklärung der Mordserie seit Jahren zu behindern
Nr. 28 (WSBE-HP) vom 15.07.2018 - Seite 4
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